Schaukampf-Waffen


Schaukampfwaffen sind Waffen, die Ihrer Gestalt nach historischen Waffen, vornhemlich Blankwaffen, nachgebildet sind, und in Ihrer Ausführung aber stark von den Originalen abweichen.

Schaukampfwaffen - Waffenrechtlich

Grundstäzlich sind alle Blankwaffen waffenrechtlich Hieb - und Stosswaffen.
Der Gesetzgeber unterscheidet hier nicht expliziet durch Beschreibung oder Bennennung. Allerhöchstens könnte man von der Definition von Hieb-und Stosswaffen etwas herleiten.
Auszug aus dem Waffengsetz:
Das Waffengesetz definiert in § 1 Abs. 2 Nr. 2a und 2b:
A: Waffen sind „... tragbare Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen.“
B: Waffen sind „...tragbare Gegenstände, die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind“.
Somit fallen zur Zeit Schaukampfwaffen immer noch unter das Waffengestz.
Man kann zwar einwänden, das Schaukampfwaffen
- nicht dazu bestimmt sind
- nicht expliziet im Gesetz genannt werden
lässt sich hier aber zumindest auf eine Definitionsdebatte ein.
Wenn man sich mit einer geschulterten, geladenen, vollautomatischen Waffe durch die Straßen bewegt, und ein Schild dran macht, auf dem steht: "Argumentsverstärcker und keine Waffe" wird sich die Rechtsprechung hier trotzdem nicht auf eine Disukussion einlassen.

Für diese Art von Waffen existiert ein grundsätzliches Führungsverbot, wobei hier Ausnahmen zugelassen sind.
Die Ausnahmen sind wir folgt definiert:
1.
für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
2.
für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3.
für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt. Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.

Wer sich also auf die Punkte der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck berufen will, ist hier eindeutig zur Zeit von den Ansichten des Gegenübers abhängig.
Schaukampf ist zur Zeit keine anerkannte Sportart. Und in wieweit hier Brauchtumspflege oder ein allgemein anerkannter Zweck vorliegt, ist reine Deifinitionssache.

Merkmale von Schaukampfwaffen

Was sind jetzt die wesentlichen Merkmale von Schaukampfwaffen?
Hier geht es erst einmal um Schneiden und Spitzen, sowohl bei Schwertern als auch bei Dolchen, beide haben Schneiden und Spitzen. Aber auch Speere, Hellebarden und andere Waffen dieser Art zeichnen sich in der Regel durch Schneiden und Spitzen aus.

Material von Schaukampfwaffen

In der Regel liest man überall, Schaukampfwaffen müssen aus Kohlenstoffstahl == Carbonstahl oder Federstahl sein.
Als Grund hierfür wird angeführt, das diese Stähle besonders hochwertig oder geeignet sind, weil sie sich besonders hoch härten lassen.
Richtig ist, Kohlenstoffsthal lässt sich besser härten als Edelstahl.
Dieses Argument verliert aber schnell an Wirksamkeit, wenn man weiß, das Schaukampfwaffen in der Regel nicht härter als 54 HRC gehärtet werden, die Range liegt zweischen 48 HRC und 54 HRC.
Der Grund dafür ist einfach:

Weitere Infos zu Schaukampf-Waffen

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